Das ist unter anderem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Stadtkasse, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse. (Hierfür reicht meistens ein Telefonanruf aus.)
Sie benötigen ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Beides können Sie im Bürgerbüro bzw. Rathaus bekommen. Außerdem benötigen Sie einen Auszug des Verkehrszentralregisters. Dieser kann ganz einfach beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beantragt werden.
Von Ihrem Steuerberater benötigen Sie einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für das erste Fahrzeug in Höhe von 9.000 € und für jedes weitere von 5.000 €.